BW Assekuranzmakler GmbH Versicherungen Stuttgart

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Hier finden Sie aktuelle Berichte und Informationen über interessante Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt.

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Berufsunfähigkeitsabsicherung mit reduzierter Gesundheitsprüfung

Können oder wollen Sie auf Ihr Einkommen verzichten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können? Falls nein, sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema der Einkommensabsicherung bspw. als Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Grundfähigkeitsabsicherung auseinandersetzen. Die Absicherung der Erwerbsfähigkeit bspw. durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird von der Verbraucherzentrale als “unverzichtbar” eingestuft. Leider ist eine Absicherung häufig aufgrund der umfangreichen Gesundheitsfragen der Versicherer nicht möglich.

 

Allianz Leben bietet für diese Fälle, anlässlich des 100 jährigen Jubiläums, eine bis zum 31.03.2023 befristete Aktion, welche den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung deutlich erleichtert und für viele Interessenten überhaupt erst ermöglicht:

 

 - Im Rahmen der Gesundheitsfragen müssen lediglich drei Fragen mit “Ja” oder “Nein” beantwortet werden.

 - Die Aktion gilt für ca. 550 Berufe und 50 Studienrichtungen.

 -  Das maximale Eintrittsalter liegt bei 45 Jahren und es können bis zu 1.250 EUR monatliche Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden.

 

Die Allianz ist einer der Top-Anbieter in diesem Bereich - die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Plus wird von Stiftung Warentest mit "sehr gut" (1,0) benotet. Je nach beruflicher Tätigkeit (bspw. körperlich oder handwerklich) bietet die Allianz KörperSchutzPolice (Grundfähigkeitsabsicherung) eine sehr gute Alternative Absicherung. 

 

Für weitere Informationen und eine unverbindliche Beratung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.


Freundliche Grüße

Ihr BW-Team

Altersvorsoge Wie Sie jetzt trotz Krise mit Fonds-Sparplänen (weiter) Vermögen aufbauen

Quelle: Manila Klafack  Inter Versicherungsgruppe

Starke Schwankungen und fallende Kurse: An den Börsen in Deutschland und weltweit geht es dieser Tage turbulent zu. Die Corona-Krise wirkt sich in vielerlei Hinsicht negativ auf die Wirtschaft und damit die Aktienkurse aus. Was das für Kleinanleger bedeutet, erfahren Sie hier.

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Seit 2009 kannten die internationalen Finanzmärkte nur eine Richtung – nach oben. Aufgrund der Corona-Krise ist dieser Trend nun erst einmal vorbei. An den Börsen brechen die Kurse ein – und das unabhängig von der jeweiligen Branche. Kleinanleger müssen sich trotzdem keine Sorgen um ihre Altersversorgung oder Ihren Vermögensaufbau machen, betonen Finanzexperten. Im Gegenteil: Die Schwankungen an den Aktienmärkten bieten ihrer Meinung nach sogar Chancen.



Klassische Sparformen sind keine Alternative


Insbesondere bei Fonds-Sparplänen wirken sich Schwankungen positiv aus. Denn sind die Einkaufspreise der Aktien oder Fonds hoch, kann der Sparer weniger Anteile erwerben. Sind die Preise, wie jetzt im Zuge der Corona-Krise, jedoch niedriger, können über den Sparplan für denselben monatlichen Betrag mehr Anteile erworben werden. Das ist der sogenannte Durchschnittskosten- oder auch Cost-Average-Effekt. Ein Beispiel: Wer pro Monat 100 Euro spart, kriegt zum Kurs von 40 Euro monatlich 2,5 Anteile. Fällt der Kurs auf 25 Euro, erhält er monatlich 4 Anteile.

Da bei einer langfristigen Betrachtung der Märkte eine stetige Aufwärtsbewegung festzustellen ist, sind temporäre Kursschwankungen also für den Vermögensaufbau sogar positiv anzusehen. Für Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren  besteht deshalb kein Grund zur Panik, zumal vermeintlich sichere – aber aktuell kaum verzinste – Sparformen keine echte Alternative darstellen. Insgesamt macht man mit klassischen Geldanlagen derzeit sogar ein reales Minus, da die Habenzinsen unter der Inflationsrate liegen.

Ältere Anleger, die kurz vor dem Ruhestand stehen, und nun befürchten, ihr angespartes Geld zu verlieren, können ebenfalls beruhigt werden. Denn stecken die Fonds zur Altersvorsorge in einer Rentenversicherung, beinhalten diese meist ein Ablaufmanagement. Dabei wird einige Jahre vor dem geplanten Sparziel das Kapital von risikoreicheren Aktienfonds in stabilere Rentenfonds umgeschichtet. Plötzliche Kursverluste zum Ende des Sparplans fallen so nicht mehr groß ins Gewicht.



Risikostreuung ist wichtig


Wer jetzt eine Geldsumme frei zur Verfügung hat, der kann langfristig sogar dafür belohnt werden, dieses Geld gerade in der Corona-Krise angelegt zu haben. Wichtig dabei ist die Risikostreuung über verschiedene Produktklassen. Also nicht das gesamte Kapital in eine Anlage stecken, sondern auf mehrere verteilen. Die eigene Vermögensstruktur sollte außerdem möglichst regelmäßig überprüft und an sich ändernde Lebensverhältnisse angepasst werden. Auch jetzt überlegenswert: Nutzen Sie Optionen wie Zuzahlung oder An- und Ablaufmanagement.

Zudem empfehlen Experten, dass immer eine Liquiditätsreserve von mindestens drei Nettogehältern oder mindestens 5.000 Euro vorgehalten werden sollte. Damit kann in Notfällen zumindest eine Zeitlang verhindert werden, dass Anlagen mit Verlust verkauft werden müssen oder ein teurer Dispositionskredit beansprucht werden muss.




Vorsicht vor „Geheimtipps“


Gewarnt werden muss in diesem Zusammenhang vor sogenannten Geheimtipps, wie man jetzt sein Geld „in sicheren Häfen“ retten kann. Dazu gehören etwa geschlossene Fonds, bei denen sich Anleger direkt an Unternehmen, Schiffen oder anderem beteiligen. Am sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ gibt es weniger Regeln zum Schuzt von Anlegern und es besteht meist eine Nachschusspflicht und im Extremfall droht sogar ein Totalverlust. Auch Investitionen in Gold kommen allenfalls als Beimischung infrage. Hier lautet der Rat von Experten, höchstens 5 bis 10 Prozent des Vermögens anzulegen.




Privathaftpflicht-Versicherung und der Brand im Krefelder Zoo: 
Feuerwehreinsatzkosten und Regressforderungen unter der Lupe

Quelle: haftpflichtkasse.de

Jedes Jahr ereignen sich unzählige Großbrände in Deutschland. Jedoch erzeugt nicht jedes Großfeuer solch ein großes mediales Interesse, wie der Brand im Krefelder Zoo, an dem ein Sachschaden in Millionenhöhe entstand.


Wurde der Brand durch einen Dritten verursacht, ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung. Zudem prüft der Gebäude- und Inhaltsversicherer bzw. Hausratversicherer die Regressnahme. Daneben kann die Feuerwehr bei grob fahrlässiger Verursachung des Brandes dem Schädiger die Kosten in Rechnung stellen.


Schnell kann der Sachschaden mehrere Millionen Euro betragen. Hinzu kommt der Kostenbescheid der Feuerwehr. Bei einem Schaden dieses Ausmaßes kann die darin geforderte Summe im hohen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Bereich liegen.


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Aufgrund des hohen medialen Interesses wurden viele Informationen veröffentlicht, die sich mit dem Versicherungsschutz des Verursachers befasst haben. Einig sind sich die Autoren darüber, dass die Regressforderung des Gebäudeversicherers durch die Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt ist. Hier sollte jeder auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Die niedrigste Versicherungssumme, die bei der Haftpflichtkasse abgeschlossen werden kann, beträgt 15 Millionen Euro. Wir empfehlen die höchstmögliche Absicherung von 50 Millionen Euro.


Hinsichtlich der Kosten eines Feuerwehreinsatzes wurde teilweise die Behauptung aufgestellt, dass solche Kosten nicht über die am Markt verfügbaren Privathaftpflicht-Versicherungen versichert seien, da es sich um ungedeckte öffentlich-rechtliche Ansprüche handle. Jedoch sei durch Abschluss "spezieller Sonderkonzepte" Versicherungsschutz zu erlangen. Hierzu ist festzustellen, dass diese pauschale Aussage nicht richtig ist. Leistungsbescheide der Feuerwehr begründen zwar tatsächlich öffentlich-rechtliche Ansprüche und wären somit gemäß Ziffer 1.1 AHB nicht mitversichert. In so einem Fall, kommt jedoch eine Erstattung der Kosten für die Feuerwehr als Rettungskosten gemäß § 82 VVG und § 83 VVG in Betracht und es besteht auch für die Kosten Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung. 


Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung beinhaltet auch für die Rettungskosten die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Regulierung berechtigter Ansprüche und gegebenenfalls auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen bzw. der Rettungskosten. Eine explizite Mitversicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ist somit nicht Voraussetzung, um Versicherungsschutz auch für solche Kosten im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung zu erlangen.



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